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Lizenzierung von Verpackungen gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG)

 

Seit dem 01.01.2019 ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und ersetzt die vorherige Verpackungsverordnung. Es regelt die Inverkehrbringung, Rücknahme und Verwertung von Verpackungen sowie deren Finanzierung. Alle Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen mit Ware befüllen und diese in Verkehr bringen, müssen diese lizenzieren, wenn sie typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.

 

Beteiligung am Dualen System

Sie können die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen entweder selbst bei einem anerkannten Anbieter im dualen System lizenzieren oder die Pflicht zur Systembeteiligung an uns delegieren. In diesem Fall lassen wir die Lizenzierung durch unseren Vorvertreiber durchführen. Unser Lieferant arbeitet mit einem anerkannten Systembetreiber zusammen und ist bei der Zentralen Stelle registriert. Wir übernehmen für Sie die gesetzliche Meldepflicht der Daten an die Zentrale Stelle und führen die anfallende Entsorgungsgebühr auf Ihrer Rechnung auf. Bitte beachten Sie, dass wir die Lizenzierung nicht rückwirkend veranlassen können.

 

Ziel und Bedeutung des Verpackungsgesetzes

Das Gesetz soll private Haushalte dazu motivieren, ihre Abfälle zu recyceln und ökologisch vorteilhafte, recyclingfähige Verpackungen zu nutzen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZS) sorgt für eine transparente und faire Kostenverteilung des Entsorgungs- und Recyclingsystems.

 

Verpflichtungen für Hersteller und Vertreiber

Als Käufer unserer Verpackungen gelten Sie laut VerpackungsG als Hersteller und müssen die Lizenzgebühren an das Duale System entrichten. Dies ist verpflichtend und bei Nichtbefolgung drohen Vertriebsverbote und hohe Bußgelder. Sie müssen sich bei der ZS registrieren und jährlich die Mengen der in Umlauf gebrachten Verpackungen melden. Die Lizenzgebühr für jede Verpackung ist an einen Partner des Dualen Systems zu entrichten.

 

Unser Service für Sie

Wir bieten Ihnen an, sämtliche Produkte bereits mit Systembeteiligung zu kaufen. Auf Wunsch übernehmen wir die Abrechnung der bei uns erworbenen Verpackungen mit einem Unternehmen des Dualen Systems. Die Entsorgungskosten sind auf Ihrer Rechnung aufgeführt, was die Mengenmeldung und den Nachweis der Lizenzierung erleichtert.

 

Lizenzkosten im Überblick

Die Lizenzkosten berechnen sich nach dem Netto-Gewicht der Verpackungseinheit bzw. dem Stückgewicht des Artikels und sind auf Ihrer Rechnung aufgeführt. Die Preise für 2023 (netto) sind wie folgt:

  • Papier & Karton: 0,27 €/kg
  • Kunststoffe: 0,97 €/kg
  • Verbundstoffe: 0,96 €/kg
  • Sonstige Materialien (ehemals Naturmaterialien): 0,10 €/kg
  • Glas: 0,09 €/kg

 

Die Transport- und Verkaufsverpackung ist bereits durch uns vorlizenziert. Sie zahlen nur die tatsächlichen Lizenzkosten für die jeweiligen Artikel. Den Nachweis dafür können Sie von uns erhalten.

Für Artikel wie Besteck oder Trinkhalme fallen keine Entsorgungskosten an, da diese nicht als Verpackungen gelten. Sie unterliegen jedoch der neuen EU-Plastikverordnung (SUPD). Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem SUPD-Blogbeitrag.