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Einweg-Kunststoff-Fondsgesetz (EWKFondsG)



Liebe Kundinnen und Kunden,

ab dem 1. Januar 2024 tritt in Deutschland das neue Einweg-Kunststoff-Fondsgesetz (EWKFondsG) in Kraft. Dieses Gesetz, verabschiedet durch die Bundesregierung am 11. Mai 2023, implementiert die EU-Richtlinie 2019/904, die darauf abzielt, die Umweltauswirkungen von bestimmten Kunststoffprodukten zu verringern. Hersteller von Einwegprodukten mit Kunststoffanteilen müssen bei Erstverkauf auf dem deutschen Markt eine Abgabe in den Einweg-Kunststoff-Fonds leisten.

Die Einnahmen aus diesem Fonds werden zur Abfallbewirtschaftung, Reinigung öffentlicher Räume und Sensibilisierungsmaßnahmen verwendet und vorrangig an berechtigte öffentlich-rechtliche Körperschaften, wie Städte und Gemeinden, ausgezahlt. Dies bedeutet eine wichtige Maßnahme zur Förderung einer nachhaltigeren Kreislaufwirtschaft. 

Betroffen von den neuen Regelungen sind insbesondere Kunststoffverpackungen, die für den direkten Verzehr vor Ort gedacht sind, wie Kaffeebecher, Kaltgetränkebecher, Einweggläser und sehr dünne Tragetaschen. Leider führt dies zu notwendigen Preisanpassungen bei Produkten wie Kunststoff-beschichteten Kaffeebechern und anderen Kunststoff-Einwegartikeln, da die Hersteller und Importeure die gestiegenen Kosten an uns weitergeben. 

Wir verstehen, dass Preisanpassungen eine Herausforderung darstellen können, und möchten Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre fortwährende Unterstützung danken. Wir sind bestrebt, diese Übergangsphase so reibungslos wie möglich zu gestalten und Sie weiterhin mit qualitativ hochwertigen Produkten zu versorgen. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Treue.

Ihr gastromove-Team